Schlossbergschule Rhoden
   Lehren bedeutet, ein Leben für immer zu berühren.


Schulordnung der Schlossbergschule Rhoden

 

Respektvolles Miteinander

Schüler/innen, Lehrkräfte und Eltern gestalten gemeinsam das Leben unserer Schule. Sie sind aufgerufen, sich aktiv dafür einzusetzen, dass ein harmonisches und respektvolles Miteinander innerhalb der Schulgemeinde möglich ist und jede/r sich bei uns wohl fühlt.

 

Pflege des Allgemeinguts

Die Schule gehört uns allen. Deshalb müssen Einrichtungsgegenstände und Gerätschaften geschont und pfleglich behandelt werden. Ausgestellte Unterrichtsobjekte, Zeichnungen, Plakate etc. sind als das Eigentum anderer zu respektieren und dürfen ohne Erlaubnis nicht entfernt werden. Wer mutwillig etwas zerstört oder beschmutzt, muss für den Schaden aufkommen. Das gilt auch bei Verlust oder Beschädigung von Lehr- und Lernmitteln. Alle sollten sich für den Zustand der Unterrichts-, Fach- und Arbeitsräume sowie der jeweiligen Treppenaufgänge verantwortlich fühlen, d. h., sie sauber halten und in einem ordentlichen Zustand belassen. Nach Unterrichtsschluss werden die Stühle hochgestellt. Die Toilettenanlagen sollen alle benutzen können. Jede/r einzelne hat mit dafür zu sorgen, dass sie hygienisch sauber bleiben und nicht als Aufenthaltsraum missbraucht werden.

 

Schäden und Fundsachen

Entstandene Schäden werden beim Hausmeister oder im Sekretariat gemeldet. Alle Fundsachen müssen beim Hausmeister abgegeben werden.

 

Schutz von Eigentum und Wertsachen

Jacken und Mäntel werden an den Garderoben vor den Unterrichtsräumen aufgehängt. Geld und Wertgegenstände sollen grundsätzlich mitgeführt oder einer Lehrkraft in Verwahrung gegeben werden. In fremden Unterrichtsräumen und an fremden Sachen hat niemand etwas verloren!

 

Umweltbewusstes Verhalten

Wir halten unsere Schule sauber und denken umweltbewusst. Müll vermeiden wir so gut es geht, d. h., wir verzichten soweit möglich auf Einwegverpackungen bei Pausengetränken und –frühstück. Wir sammeln unseren Abfall schon im Klassenraum getrennt (Papier- und Restmüll). Auf dem Schulhof werden die Abfälle in die vorhandenen Müllbehälter geworfen und die Pfandflaschen in der Cafeteria abgegeben. Um Energie zu sparen, sind die Räume sinnvoll zu belüften und die Türen entsprechend geschlossen zu halten. Die Beleuchtung sollte nur im Bedarfsfall eingeschaltet werden. Wasser darf nicht verschwendet werden.

 

Aufenthalt in Pausen

Die Fachräume der Schule sowie die Sporthalle sind in den Pausen verschlossen. Sie dürfen nur in Begleitung einer Lehrkraft betreten werden. Eine entsprechende Einweisung und Belehrung der Schüler/innen erfolgt durch die jeweilige Fachlehrkraft. Die Benutzung der Schülerbüchereien ist gesondert geregelt. In den Pausen halten sich die Schüler/innen auf den Pausenhöfen und den überdachten Pausengängen auf. Das Betreten der bepflanzten Außenanlagen ist zu vermeiden. Wegen Verletzungsgefahr darf nicht mit Gegenständen und Schneebällen geworfen werden. Für Ball- und Pausenspiele sind auf dem Schulgelände verschiedene Bereiche vorgesehen. Spielmaterial und –geräte können ausgeliehen werden. Während der großen Pausen sind die jeweils Aufsicht führenden Lehrkräfte für die unmittelbaren Belange, Probleme und Nöte der Schüler/innen zuständig.

 

Ruhe während der Unterrichtszeit

Niemand darf beim Lernen durch den Krach anderer gestört werden. Jede Klasse muss während der Unterrichtszeit in Ruhe arbeiten können. Deshalb müssen alle pünktlich anfangen und aufhören.

 

Schulfremde Gegenstände

Schulfremde Gegenstände und Werkzeug, wie z. B. Feuerzeuge, Zangen oder Messer, stellen eine potentielle Gefahr für andere dar und dürfen nicht ohne Absprache mit einer Lehrkraft und einer ausdrücklichen Erlaubnis mit auf das Schulgelände gebracht werden. Zu diesen verbotenen Gegenständen gehören auch Sportgeräte wie Skateboards, Snakeboards oder ähnliches!

 

Ankommen und Verlassen des Schulgeländes

Schüler/innen aus Rhoden kommen erst um 7.45 Uhr zur Schule und gehen nach dem Unterricht nach Hause. Fahrschüler/innen verlassen das Schulgelände nach Unterrichtsschluss und warten an den Haltestellen auf ihre Busse. Ausnahmen bilden die Schüler/innen, die in der Betreuenden Grundschule angemeldet sind oder am Nachmittagsunterricht teilnehmen. Während der Schulzeit ist es aus Versicherungsgründen nicht erlaubt, das Schulgelände zu verlassen.

 

Fahrschüler/innen

Für alle Fahrschüler/innen sollte gegenseitige Rücksichtnahme und Umsicht, besonders im Hinblick auf die jüngeren Mitschüler/innen, selbstverständlich sein. Bis zum Eintreffen der Busse müssen sich die Schüler/innen an den Haltestellen der Reihe nach aufstellen, damit man zügig einsteigen kann. Das Besteigen der Busse auf der mit einem weißen Kreuz versehenen Fläche in der Schuleinfahrt, ist verboten!

 

Alarmplan

In allen Lehrräumen hängt ein Alarmplan aus. Er regelt die Fluchtwege und Verhaltensmaßregeln im Falle eines Alarms oder einer Alarmprobe.

 

Nutzungsordnung für die Computeranlagen der Schule

Für die Nutzung von Räumen mit EDV-Anlage gelten besondere Regeln, die sowohl Lehrkräfte als auch Schüler/innen beachten müssen. Dazu zählen u.a. auch die Sicherheit im Netzwerk der Schule sowie das Urheberrecht in Schulen. Die ausführliche „Nutzungsordnung schulischer Netzwerke im Landkreis Waldeck-Frankenberg“ liegt zur Beachtung und Kenntnisnahme in der Verwaltung aus und kann jederzeit eingesehen werden.


 

Verbote

Ein Verstoß gegen die nachfolgend aufgelisteten Verbote zieht pädagogische Maßnahmen bis (bei wiederholtem Fehlverhalten) hin zu Ordnungsmaßnahmen nach sich und führt in jedem Fall zu einem Eintrag in die Schülerakte.

 

Rauchverbot

Grundsätzlich gilt ein gesetzliches Rauchverbot auf dem gesamten Schulgelände und in den Schulgebäuden.

  

Verbot von elektronischen Spielkonsolen etc.

Das Mitbringen von Spielkonsolen und Medien, die nicht unmittelbar zum Unterrichtsmaterial gehören und von den Lehrkräften vor dem Mitbringen in die Schule nicht ausdrücklich genehmigt werden, ist verboten. Bei Missachtung dieses Verbots werden die Geräte konfisziert und müssen von einem Erziehungsberechtigten im Sekretariat abgeholt werden.

 

Verbot von Deosprays sowie jeder Art von Sprays

Das Versprühen von Deosprays oder Farbsprays etc. kann zu gefährlichen Allergien und Asthmaanfällen führen und somit eine Körperverletzung nach sich ziehen. Es ist daher strikt untersagt!


Verbot von Waffen und gefährlichen Gegenständen

Das Mitbringen von Messern jeder Art, Feuerzeugen, Streichhölzern und jeder Art von Gegenständen, die für andere zur Gefahr für Leib- und Leben verwendet werden können, ist strikt untersagt. Ein Verstoß gegen dieses Verbot zieht ggf. Ordnungsmaßnahmen nach sich.

 

Verbot von eigenmächtigem Handeln

Den Anweisungen der Lehrkräfte ist Folge zu leisten. Eigenmächtiges, Anweisungen missachtendes Handeln stellt ein Sicherheitsrisiko für alle dar und ist aus diesem Grund strikt untersagt!


 

Nutzungsordnung für mobile Endgeräte

(„Smartphone-Smartwatch- etc.-Verbot“)

Mit mobilen Endgeräten können strafbare Handlungen (unerlaubtes Filmen bzw. Fotografieren von Personen, die das nicht wünschen; Beleidigungen; Mobbing) begangen werden. Es gelten daher folgende Ge- bzw. Verbote:

  1. Alle Arten von mobilen Endgeräten (Smartphones, Smartwatches, Tablets etc.) müssen während der Schulzeit (auch in den Pausen) bis zum Verlassen des Schulgebäudes ausgeschaltet sein. Über Ausnahmen entscheidet eine Lehrkraft.
  2. Lehrkräfte bzw. von der Schulleitung autorisierte Personen dürfen bei unerlaubter Nutzung in der Pause, Unterrichtsstörungen oder dem Verdacht auf Straftaten mobile Endgeräte einziehen. Die Geräte müssen vorher ausgeschaltet werden.
  3. Beim Verdacht auf eine Straftat in der Schule werden die Eltern und die Schulaufsichtsbehörde informiert, die ggf. die Polizei einschaltet.
  4. Eingezogene Geräte können von den Eltern nach Unterrichtsschluss im Sekretariat abgeholt werden.
  5. Lehrkräfte entscheiden, wann und wie mobile Endgeräte im Unterricht eingesetzt werden dürfen.

Ohne ausdrückliche Erlaubnis einer Lehrkraft oder der Schulleitung darf ein mobiles Endgerät nicht eingeschaltet sein bzw. werden.

Dringende Anrufe können vom Sekretariat aus geführt werden!


Für Klassenfahrten gilt:

  1. Die Nutzung mobiler Endgeräte (Smartphone, Smartwatch etc.) auf Klassenfahrten ist in den Jahrgangsstufen eins (1) bis vier (4) grundlegend untersagt.
  2. Die grundlegende Entscheidung zur Mitnahme mobiler Endgeräte in der Sekundarstufe I (Jahrgänge 5 bis 10) obliegt der verantwortlichen Lehrkraft. Die zwischen den begleitenden Lehrkräften und den Schülerinnen und Schülern abgesprochenen Verhaltensregeln sind immer vorrangig. Auf die örtlichen Gegebenheiten des Lernortes ist besondere Rücksicht zu nehmen.
  3. Das Mitführen mobiler Endgeräte erfolgt nicht sichtbar. Insbesondere Smartphones werden vorzugsweise in Rucksäcken oder Taschen aufbewahrt.
  4. Die Nutzung mobiler Endgeräte auf Klassenfahrten in den Jahrgangsstufen fünf (5) bis zehn (10) durch Schüler/innen erfolgt gemäß den nachfolgenden Vereinbarungen.
  • Die gültigen Richtlinien für den Datenschutz werden beachtet, insbesondere das Recht am eigenen Bild und die Verbreitung von Inhalten in sozialen Netzwerken. Jeder Mensch bestimmt selbst, ob und in welchem Umfang Bilder von ihm gemacht und veröffentlich werden dürfen.
  • Die mobilen Endgeräte werden nicht dazu genutzt, andere Schüler/innen unter Druck zu setzen oder ihnen physisch oder psychisch zu schaden.
  • Die mobilen Endgeräte werden nicht zur Verbreitung jugendgefährdender Inhalte (Videos, Fotos, …, pornografischer, gewaltverherrlichender oder rassistischer Natur) genutzt.

 

Bei einem Verstoß gegen die geltenden Regeln wird das mobile Endgerät bis zum Ende der Klassenfahrt eingezogen.

Bei schweren Verstößen ist die Klassenfahrt aufgrund des massiven Vertrauensverlustes für die betroffene Person beendet und diese muss, gemäß den vereinbarten Bedingungen, die Heimreise auf eigene Kosten antreten.

Strafrechtlich relevantes Verhalten wird in jedem Fall zur Anzeige gebracht.